Ermittlung der Verkaufsverpackungen, differenziert nach:
Für die branchenmöglichen Mengen zeigen wir für Sie Ihre Branchenlösung bei den zuständigen Behörden an. Dazu übernehmen wir alle notwendigen administrativen Aufgaben, wie Einholen der Teilnahmebestätigungen der von Ihnen belieferten Anfallstellen.
Über unser vorhandenes bundesweites Entsorgernetzwerk binden wir diese Anfallstellen ein und erstellen den Mengenstromnachweis für Sie.
Sie beauftragen uns mit der Einholung von Angeboten bei dualen Systemen und den Abschluss von Verträgen. Wir handeln für Sie als beauftragte Dritte gem. § 11 VerpackV.
Durch die Bündelung von Verpackungsmengen erhalten wir in der Regel bessere Angebote als Einzelunternehmen.
Sie zahlen z.Z. für Ihre Transportverpackungen Gebühren, ohne zu wissen, ob und wie viele Ihrer Transportverpackungen tatsächlich gesammelt und verwertet werden?
Sie wollen wissen, welche Ihrer Kunden diese Dienstleistung nutzen und schätzen?
Die PackFair bietet Ihnen Transparenz bei der Entsorgung Ihrer Transportverpackungen. Sie zahlen nur die Leistungen, die tatsächlich erbracht werden. Sie erhalten am Ende eines Jahres die Rücknahmemengen je Kunde.
Sie Schreiben die Entsorgung Ihrer Standorte regelmäßig aus? Das ist gut.
Schreiben Sie immer dieselbe Leistung aus? Das ist schlecht.
Ihr Unternehmen wandelt sich und somit auch Ihr Bedarf an Müllbehältern in Bezug auf z.B. Größe und Abfallarten.
Welche Abfälle können zusammengefasst werden?
Welche und wie viel Behälter benötigen Sie tatsächlich?
Lassen Sie sich von uns beraten und wir finden gemeinsam die für Sie optimale Lösung.
Verpackungsentsorgung und die damit einhergehende Lizenzierung Ihrer Verpackungen ist für Sie ein leidiges Thema, da Sie eigentlich Ihre Produkte verkaufen wollen.
Das Wertstoffgesetz, das zum 01.01.2019 in Kraft tritt, fordert in § 9 eine persönliche Registrierung der Hersteller, die Ihnen niemand abnehmen darf.
Soweit Sie bei der Registrierung Unterstützung benötigen, sollte diese unabhängig sein.
Gem. Verpackungsgesetz ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), eingerichtet worden, die ab Inkrafttreten des Gesetzes für die Umsetzung des Gesetzes zuständig ist.
Die ZSVR hat einen Katalog erstellt, der Aussagen darüber treffen soll, ob Produkte und deren Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind – also bei einem dualen System zu lizenzieren sind. Eine genaue Zuordnung ist hierbei unerlässlich, da Sie ansonsten zu viel Lizenzgebühren zahlen würden.
Auch hierbei sollte eine Beratung unabhängig und nicht interessengesteuert sein.
Die PackFair berät Sie als unabhängiges Unternehmen bei der Registrierung, der Zuordnung Ihrer Verpackungen sowie bei allen anderen Fragen rund um das Verpackungsgetz.