Hersteller und Vertreiber

Verpackungsgesetz

Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG). Auch wenn die Änderungen zur Verpackungsverordnung für Hersteller und Vertreiber nicht wesentlich sind, sind sie doch teilweise irritierend. Einerseits ist es gut, dass nun alle Meldungen vom Hersteller/Vertreiber an die Systeme und die Zentrale Stelle vorgenommen werden müssen, damit kein „Mengenschwund“ entsteht, andererseits fühlen sich Hersteller/Vertreiber oft allein gelassen.
Welche Mengen muss ich melden? Welche Verpackungen sind lizenzpflichtig?
Hier hilft die PackFair. Da wir unabhängig sind, beraten wir Sie ausschließlich so, als wenn wir die Lizenzpflicht übernehmen müssten, nur aus Ihrem Blickwinkel.

 

Lizenzierung

In der Regel erhalten Hersteller/Vertreiber von dualen Systemen ein Angebot für die Lizenzierung der von diesen gemeldeten Verpackungen. Dabei wird weder geprüft, ob die gemeldeten Verpackungen tatsächlich alle lizenzpflichtig sind, noch wird die individuelle Vertriebsstruktur ausreichend analysiert.
Dies kann dazu führen, dass Sie unter Umständen Lizenzgebühren für Verpackungen zahlen, die gar nicht unter die Lizenzierungspflicht fallen.
Ebenso ist es möglich, dass Sie bereits Verpackungen selbst zurücknehmen, dennoch ein weiters mal für die Lizenzierung zahlen.
PackFair prüft neben der Lizenzpflicht Ihrer Verpackungen auch Ihre Vertriebsstruktur sowie eine ggf. vorhandene Rückhollogistik und setzt Branchenlösungen um, wenn diese sinnvoll, umsetzbar und rechtlich sauber sind.

 

Transportverpackungen

Hersteller/Vertreiber von Transportverpackungen und von Verkaufsverpackungen, die an großgewerbliche Anfallstellen geliefert werden, sind verpflichtet, diese zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Eine Abholung muss gewährleitet werden.
Für diese Verpackungen ist eine Lizenzierungspflicht jedoch nicht notwendig.
Dennoch „lizenzieren“ viele Unternehmen diese Verpackungen, ohne jedoch zu wissen, wie viel Verpackungen bei welchem ihrer Kunden entsorgt werden. Wenn überhaupt eine Dokumentation des Dienstleisters erstellt wird, dann enthält diese oft nur wenig aussagekräftige, kumulierte Werte. Wünschenswert wäre hier eine Dokumentation, die nicht nur die entsorgten Mengen pro Kunde, sondern auch die dort angefallenen Kosten beinhaltet. Diese Kosten können dann individuell dem Kunden zugeordnet werden.
PackFair sorgt für die rechtskonforme Entsorgung und sorgt mit aussagekräftigen Dokumentationen für höchstmögliche Transparenz.

 

Gewerbeabfallverordnung

Als Gewerbetreibender müssen Sie auch die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) beachten. Demnach sind Sie verpflichtet, zu dokumentieren, dass Sie Ihre Abfälle trennen, bzw. zu dokumentieren, warum Ihnen das nicht möglich ist.
PackFair erstellt/unterstützt Sie bei der Erstellung der Dokumentation.

 

 

Standortentsorgung

Oft ergeben sich bei der Dokumentation für die GewAbfV neue Möglichkeiten, die Standortentsorgung zu optimieren und Kosten zu senken, bzw. für einzelne Materialien Erlöse zu erzielen.
Auch hier nimmt PackFair Ihre Position ein und optimiert die Entsorgungskosten.

 

Sekundärrohstoffe

Die Verschmutzung durch Altkunststoff nimmt stetig zu. Die Diskussion um Mindestanteile von recyceltem Kunststoff in Neuprodukten wird sicherlich bald zu dem Ergebnis kommen, dass dies zwingend erforderlich ist. Die einzige Frage, die bleibt, ist, wie hoch dieser Anteil ausfallen wird. Da dann ein Run auf die Recyclate einsetzen wird, werden diese stetig teurer werden. Strategisch und aus Marketingsicht ist es daher sinnvoll, sich bereits jetzt abzusetzen und Recyclate einzusetzen.
PackFair unterstützt Sie bei der Suche nach langfristigen Lieferanten und dem Ankauf von Sekundärrohstoffen. Ebenso können Ihre aufbereiteten Produktionsreste im Kreislauf Ihnen wieder zur Verfügung gestellt werden.